Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Wann braucht man einen Anwalt für Verkehrsrecht?

Wann braucht man einen Anwalt für Verkehrsrecht?

Wer mit einem Bußgeldbescheid nach einer Ordnungswidrigkeit oder mit dem Vorwurf nach einem Verkehrsunfall nicht einverstanden ist, der kann sich dagegen verteidigen. Dies kann man entweder selbst tun oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen. Besonders wenn die Lage nicht eindeutig ist, kann es meist sinnvoll sein einen Experten zu Rate zu ziehen, der sich im Straßenverkehrsrecht sehr gut auskennt.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt bei Bußgeldbescheiden

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann beispielsweise dann unterstützen, wenn man einen Bußgeldbescheid erhalten hat, gegen den man Einspruch einlegen möchte. Dies ist das Recht eines jeden Betroffenen. Ein Fachanwalt kann den Bußgeldbescheid im Vorfeld prüfen und dann für den Mandaten Einspruch einlegen.

Auch wer beispielsweise ein Fahrverbot erhalten hat, aber dringend auf den Führerschein angewiesen ist, der kann mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes das Fahrverbot versuchen abzuwenden. Oft droht dann eine höhere Geldstrafe, aber man kann den Führerschein behalten.

Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht bei einem Unfall

Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, ganz egal ob Schuldhaft, Teilschuld oder Unverschuldet, für den kann es sich lohnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (Siehe: Anwalt Verkehrsrecht Dresden) zu konsultieren. Wer beispielsweise Schuldhaft einen Verkehrsunfall begangen hat, kann mit der Hilfe eines Anwalts versuchen nur eine Teilschuld zu bekommen.

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt war, der kann ebenfalls einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, um seine Rechte, wie zum Beispiel Schmerzensgeld, durchzusetzen. Der Anwalt übernimmt in der Regel auch die komplette Kommunikation mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung.

Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag zur StVZO über Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

Qualifikation und Kosten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht

Anwälte, die im Verkehrsrecht tätig sind, werden häufig als Verkehrs- oder Verkehrsrechtsanwalt bezeichnet. Wichtig ist allerdings zu beachten, dass nur die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht die entsprechende Qualifikation nachweist und es sich nur hierbei um einen geschützten Titel handelt. Erst mit einer qualifizierten Ausbildung darf ein Anwalt im Verkehrsrecht praktizieren. Zusätzlich müssen sie einmal im Jahr eine Fortbildung durchlaufen oder eine themenrelevante Veröffentlichung herausbringen, um weiter als Fachanwalt für Verkehrsrecht arbeiten zu dürfen.

Für einen Fachanwalt im Verkehrsrecht fallen, abseits der Erstberatung, selbstverständlich Kosten an. Berechnet der Anwalt für das Erstgespräch allerdings Kosten, so dürfen diese nicht höher als 190 Euro betragen. Ein guter Anwalt wird in der Regel für das Erstgespräch aber nichts berechnen, da es lediglich zur Orientierung dient.

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zu prüfen, ob die Kosten für einen Anwalt von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen werden. Wer über eine solche Versicherung verfügt, sollte diese nach einem Unfall, egal ob verschuldet oder unverschuldet, umgehend informieren.

Bildnachweis:
peterschreiber.media – stock.adobe.com

Einen ähnlichen Artikel finden Sie auf dieser Webseite:

Wann braucht man einen Anwalt für Arbeitsrecht?